Ordner „Löhne und Gehälter“ auf Schreibtisch mit Taschenrechner, Stift und Auflistung für Lohnabrechnung in Lüdenscheid.

Lohnabrechnung in Lüdenscheid

Die Lohnabrechnung in Lüdenscheid verlangt Präzision und aktuelles Fachwissen. Ob Lohnsteueranmeldung, Sozialversicherungsmeldungen oder die Vorbereitung auf eine Lohnsteuerprüfung in Lüdenscheid – dieser Ratgeber zeigt, worauf Unternehmen achten sollten und warum die professionelle Lohnbuchhaltung beim Steuerberater Sicherheit bietet.

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Was umfasst die Lohnabrechnung in Lüdenscheid?

Die Lohnabrechnung in Lüdenscheid umfasst die monatliche Erstellung von Entgeltabrechnungen, die korrekte Berechnung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen sowie das vollständige Meldewesen gegenüber Finanzamt und Krankenkassen. Ein erfahrener Steuerberater übernimmt dabei nicht nur die technische Abwicklung, sondern berät auch zu steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten.

Die Lohnabrechnung in Lüdenscheid ist für Arbeitgeber eine gesetzliche Pflicht. Nach der Gewerbeordnung muss jeder Arbeitnehmer eine nachvollziehbare Entgeltabrechnung erhalten. Die Anforderungen an die Lohnbuchhaltung werden dabei immer komplexer – von Mindestlohnregelungen über Kurzarbeitergeld bis hin zu branchenspezifischen Tarifverträgen. Bei Friebe - Prinz + Partner in Lüdenscheid profitieren Unternehmen von der jahrzehntelangen Erfahrung in der personalwirtschaftlichen Beratung.

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung: Monatliche Erstellung der Entgeltabrechnungen für alle Mitarbeiter inklusive Berechnung von Brutto- und Nettolohn, Zuschlägen und Abzügen.
  • Meldewesen: Fristgerechte Übermittlung aller Meldungen an Finanzamt, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften – von der Lohnsteueranmeldung bis zur Jahresmeldung.
  • Bescheinigungswesen: Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen, Verdienstbescheinigungen und weiteren Nachweisen für Behörden und Mitarbeiter.

Wann lohnt sich die Lohnbuchhaltung beim Steuerberater in Lüdenscheid?

Die Lohnbuchhaltung beim Steuerberater lohnt sich für Unternehmen ab etwa fünf Mitarbeitern oder bei komplexen Abrechnungsfällen. Spätestens wenn eine Lohnsteuerprüfung in Lüdenscheid ansteht, zeigt sich der Mehrwert professioneller Betreuung: Der Steuerberater begleitet die Prüfung, beantwortet Rückfragen des Finanzamts und minimiert das Risiko von Nachzahlungen.

Die Entscheidung zwischen Eigenabrechnung und Steuerberater hängt von mehreren Faktoren ab. Bei der Lohnabrechnung in Lüdenscheid spielen neben der Mitarbeiterzahl auch die Komplexität der Gehaltsstrukturen und das verfügbare Know-how eine Rolle. Unternehmen mit wechselnden Auszahlungen, Schichtarbeit oder branchenspezifischen Besonderheiten wie Baulohn profitieren besonders von der Expertise einer Steuerkanzlei.

  • Rechtssicherheit: Steuerberater sind über aktuelle Gesetzesänderungen informiert und setzen diese fristgerecht um – von neuen Beitragssätzen bis zu geänderten Meldepflichten.
  • Haftungsübernahme: Bei Fehlern in der Lohnabrechnung haftet der Steuerberater mit seiner Berufshaftpflicht – ein wichtiger Schutz für Unternehmer.
  • Zeitersparnis: Die Auslagerung der Lohnbuchhaltung schafft Freiräume für das Kerngeschäft und vermeidet personalintensive Routineaufgaben.

Was ist der Unterschied zwischen Online-Lohnbuchhaltung und Steuerberater?

Online-Lohnbuchhaltungsprogramme wie Lexoffice oder DATEV bieten eine kostengünstige Einstiegslösung für die Lohnabrechnung. Der entscheidende Unterschied zum Steuerberater liegt in der persönlichen Beratung und der Begleitung bei Prüfungen. Während Software Standardfälle abdeckt, berät der Steuerberater individuell zu komplexen Fragen und vertritt das Unternehmen gegenüber dem Finanzamt.

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen Online-Lohnbuchhaltung und der professionellen Betreuung durch einen Steuerberater. Für die Lohnabrechnung in Lüdenscheid bieten beide Wege Vor- und Nachteile, die Unternehmen sorgfältig abwägen sollten.

Vergleich: Online-Lohnbuchhaltung vs. Steuerberater:

Kriterium Online-Software Steuerberater
Kosten Ab ca. 8–15 € pro Monat Ab ca. 15–30 € pro Abrechnung
Erreichbarkeit Hotline / Chat Persönlicher Ansprechpartner
Lohnsteuerprüfung Selbst vorbereiten Steuerberater begleitet
Haftung Unternehmer haftet selbst Steuerberater haftet mit
Komplexe Fälle Eingeschränkt möglich Baulohn, Kurzarbeit, bAV
Beratung Keine individuelle Beratung Steuerliche Optimierung
Krankmeldung / U1 Arbeitgeber klärt selbst Kanzlei übernimmt Abwicklung
Lohnpfändung Manuell berechnen Rechtssichere Abwicklung

Praxisbeispiel: Krankmeldung und U1-Erstattung
Ein häufiges Problem bei der Lohnabrechnung in Lüdenscheid zeigt sich bei Krankmeldungen: Die Krankenkassen reklamieren regelmäßig die gemeldeten Krankheitstage für die U1-Abrechnung. Das Tückische dabei – die Kassen teilen zwar mit, dass die Angaben falsch sind, geben aber keine Auskunft über die korrekte Anzahl der Tage. Für Unternehmer, die ihre Lohnbuchhaltung selbst mit Online-Tools erledigen, beginnt dann ein zeitraubendes Rätselraten. Die Folge: Falsche Tagesanzahl bedeutet keine U1-Erstattung – und der Arbeitgeber bleibt auf den Kosten der Lohnfortzahlung sitzen.

Ein erfahrener Steuerberater kennt diese Problematik und weiß, wie die korrekte Berechnung der Krankheitstage erfolgt. Zusätzlich prüft die Kanzlei, ab wann die sechswöchige Lohnfortzahlung endet und ob Vorerkrankungen angerechnet werden müssen. Bei der Lohnabrechnung in Lüdenscheid durch Friebe - Prinz + Partner übernimmt das Team die komplette Kommunikation mit den Krankenkassen – vom Erstattungsantrag bis zur Klärung von Rückfragen.

Praxisbeispiel: Lohnpfändung korrekt abwickeln
Wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Arbeitgeber eingeht, beginnt für viele Unternehmer ein bürokratisches Theater. Die Lohnpfändung erfordert die korrekte Berechnung des pfändungsfreien Betrags nach der aktuellen Pfändungstabelle unter Berücksichtigung von Unterhaltspflichten. Der Arbeitgeber muss innerhalb von zwei Wochen eine Drittschuldnererklärung an den Gläubiger abgeben. Bei mehreren Pfändungen ist die Rangfolge zu beachten – wer zuerst kommt, wird zuerst bedient.

Das Risiko bei Fehlern ist erheblich: Bei falscher Berechnung oder verspäteter Abführung haftet der Arbeitgeber persönlich gegenüber dem Gläubiger. Online-Lohnprogramme bieten hier oft nur rudimentäre Unterstützung. Bei der Lohnabrechnung in Lüdenscheid durch einen Steuerberater ist die rechtssichere Abwicklung von Pfändungen inklusive – von der Prüfung des Beschlusses über die Berechnung bis zur korrekten Auszahlung und Dokumentation.

Bei der Lohnabrechnung in Lüdenscheid empfiehlt sich eine individuelle Beratung, um den passenden Weg zu finden. Friebe - Prinz + Partner bietet beide Varianten: die klassische Lohnbuchhaltung durch erfahrene Fachkräfte oder die Unterstützung bei der Einrichtung digitaler Lösungen.

Was passiert bei einer Lohnsteuerprüfung in Lüdenscheid?

Die Lohnsteuerprüfung in Lüdenscheid ist eine Außenprüfung des Finanzamts, bei der die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer kontrolliert wird. Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre, weshalb Prüfungen in diesem Rhythmus stattfinden können. Ein Steuerberater begleitet Unternehmen durch die Prüfung, bereitet alle Unterlagen vor und führt die Schlussbesprechung mit dem Prüfer.

Die Lohnsteuer-Außenprüfung wird durch das Betriebsstättenfinanzamt durchgeführt. Etwa zwei bis vier Wochen vor dem Termin erhalten Unternehmen eine Prüfungsanordnung mit dem voraussichtlichen Prüfungsbeginn und dem zu prüfenden Zeitraum. Für die Lohnabrechnung in Lüdenscheid bedeutet dies: Alle Lohnunterlagen, Arbeitsverträge und die elektronische Buchführung müssen bereitstehen. Seit 2018 müssen Arbeitgeber die Daten über die Digitale Lohnschnittstelle (DLS) elektronisch bereitstellen – Details dazu bietet das Bundeszentralamt für Steuern.

Ablauf einer Lohnsteuerprüfung:

Schritt Was passiert? So hilft der Steuerberater
1 Prüfungsanordnung (2–4 Wochen vorher) Terminabstimmung, ggf. Verschiebung beantragen
2 Unterlagen bereitstellen Vollständigkeitsprüfung, DLS-Daten exportieren
3 Prüfung vor Ort im Betrieb Begleitung, Fragen beantworten, Sachverhalte erläutern
4 Schlussbesprechung Verhandlung mit Prüfer, strittige Punkte klären
5 Prüfungsbericht und Bescheide Prüfung der Bescheide, ggf. Einspruch einlegen

Detaillierte Informationen zur Lohnsteuer-Außenprüfung und den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der Website der Finanzverwaltung NRW. Die Lohnsteuerprüfung in Lüdenscheid muss kein Grund zur Sorge sein – mit professioneller Vorbereitung und Begleitung durch einen Steuerberater verlaufen die meisten Prüfungen ohne größere Beanstandungen.

Typische Prüfungsschwerpunkte bei der Lohnsteuerprüfung sind Sachbezüge wie Dienstwagen, Reisekostenerstattungen, steuerfreie Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit sowie die korrekte Behandlung von Minijobs. Bei der Lohnabrechnung in Lüdenscheid achtet Friebe - Prinz + Partner bereits bei der laufenden Abrechnung auf diese kritischen Punkte – so sind Unternehmen optimal auf eine mögliche Prüfung vorbereitet.

Wie oft findet eine Sozialversicherungsprüfung statt?

Aufgeklappter Ordner „Lohnabrechnung“ mit Brille auf Schreibtisch – geordnete Unterlagen zur Lohnabrechnung.

Die Sozialversicherungsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung findet gesetzlich vorgeschrieben mindestens alle vier Jahre statt. Anders als bei der Lohnsteuerprüfung in Lüdenscheid werden hier die Sozialversicherungsbeiträge geprüft. Werden Fehler festgestellt, drohen Nachzahlungen samt Säumniszuschlägen von bis zu zwölf Prozent pro Jahr.

Die Prüfung durch die Rentenversicherung erfolgt unabhängig von der Lohnsteuerprüfung, kann aber auf Antrag zusammengelegt werden. Für die Lohnabrechnung in Lüdenscheid bedeutet dies: Unternehmen sollten beide Prüfungsarten im Blick behalten. Wenn ein Steuerberater die Lohnbuchhaltung betreut, wird häufig auch er geprüft – dann findet die Prüfung in den Räumen der Kanzlei statt.

  • Prüfungsturnus: Mindestens alle vier Jahre gemäß § 28p SGB IV – kleinere Betriebe oft seltener, Großbetriebe häufiger.
  • Prüfungsumfang: Korrekte Berechnung und Abführung der Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
  • Verjährung: Bei vorsätzlicher Beitragsvorenthaltung kann die Verjährungsfrist bis zu 30 Jahre betragen.
Informationen zur Betriebsprüfung durch die Sozialversicherung bietet die Deutsche Rentenversicherung. Bei Friebe - Prinz + Partner in Lüdenscheid bereiten erfahrene Lohnbuchhalter Unternehmen auf beide Prüfungsarten vor.

Welche Unterlagen benötige ich für die Lohnabrechnung in Lüdenscheid?

Für die Lohnabrechnung in Lüdenscheid benötigen Arbeitgeber die Personalstammdaten aller Mitarbeiter, Arbeitsverträge sowie monatliche Bewegungsdaten wie Arbeitsstunden, Überstunden und Fehlzeiten. Der Steuerberater richtet zu Beginn der Zusammenarbeit alle Mitarbeiter im System ein und benötigt danach nur noch die monatlichen Änderungen.

Die Ersteinrichtung der Lohnbuchhaltung erfordert einmalig umfangreiche Daten. Danach reduziert sich der Aufwand auf die monatliche Übermittlung der Bewegungsdaten – häufig digital über entsprechende Schnittstellen. Bei der Lohnabrechnung in Lüdenscheid durch Friebe - Prinz + Partner erfolgt die Datenübermittlung komfortabel über sichere digitale Wege.

  • Einmalig bei Einrichtung: Arbeitsverträge, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkassendaten, Bankverbindung, Steuerklasse und Kinderfreibeträge.
  • Monatlich: Arbeitsstunden, Überstunden, Krankmeldungen, Urlaubstage, Zulagen, Sachbezüge und sonstige Änderungen.
  • Bei Prüfungen: Lohnkonten, Beitragsnachweise, Jahresmeldungen, Personalakten und die elektronischen Buchführungsdaten im DLS-Format.

Häufige Fragen zur Lohnabrechnung in Lüdenscheid

Junge Mitarbeiterin im Lohnbüro erfasst Daten am Computer zur Erstellung der Lohnabrechnung professionell und genau.

Muss ich auch Minijobber bei der Lohnabrechnung melden?
Ja, auch Minijobber müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Arbeitgeber zahlen pauschale Abgaben von rund 30 Prozent des Verdienstes – darin enthalten sind Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sowie die pauschale Lohnsteuer. Bei der Lohnabrechnung in Lüdenscheid übernimmt der Steuerberater die Anmeldung und die monatlichen Beitragsnachweise an die Minijob-Zentrale.

Was ist die eAU und wer ruft sie ab?
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat seit 2023 den gelben Schein abgelöst. Wichtig: Der Arbeitgeber muss die eAU aktiv bei der Krankenkasse abrufen – sie wird nicht automatisch zugestellt. Bei der Lohnabrechnung in Lüdenscheid durch Friebe - Prinz + Partner erfolgt der Abruf der eAU im Rahmen der laufenden Lohnbuchhaltung, sodass Arbeitgeber sich um diesen Prozess nicht kümmern müssen.

Welche Fristen gelten für die Lohnsteueranmeldung?
Die Lohnsteueranmeldung muss bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingehen. Je nach Höhe der jährlichen Lohnsteuer kann der Anmeldezeitraum auch vierteljährlich oder jährlich sein. Bei unter 1.080 Euro Lohnsteuer im Vorjahr genügt eine jährliche Anmeldung, bei unter 5.000 Euro eine vierteljährliche. Bei der Lohnabrechnung in Lüdenscheid überwacht der Steuerberater alle Fristen und übermittelt die Anmeldungen elektronisch an das Finanzamt.

Was muss ich bei einer Neueinstellung melden?
Bei einer Neueinstellung sind mehrere Meldungen erforderlich: Die Anmeldung bei der Krankenkasse muss mit der ersten Lohnabrechnung erfolgen. In bestimmten Branchen wie dem Baugewerbe gilt zusätzlich eine Sofortmeldepflicht – hier muss die Meldung spätestens bei Arbeitsbeginn erfolgen. Außerdem benötigt der Arbeitgeber die Steuer-Identifikationsnummer und die Sozialversicherungsnummer des neuen Mitarbeiters. Die Lohnabrechnung in Lüdenscheid durch einen Steuerberater stellt sicher, dass alle Meldungen fristgerecht und vollständig erfolgen.

Fazit

Professionelle Lohnabrechnung schafft Sicherheit
Die Lohnabrechnung in Lüdenscheid ist mehr als eine Routineaufgabe – sie ist eine verantwortungsvolle Pflicht mit weitreichenden Konsequenzen bei Fehlern. Ob Lohnsteueranmeldung, Sozialversicherungsmeldungen oder die Vorbereitung auf eine Lohnsteuerprüfung in Lüdenscheid: Die professionelle Betreuung durch einen Steuerberater gibt Unternehmern die Sicherheit, alle gesetzlichen Anforderungen korrekt zu erfüllen. Mit Friebe - Prinz + Partner haben Unternehmen in Lüdenscheid und der Region einen erfahrenen Partner an ihrer Seite, der seit über 50 Jahren in der Lohn- und Gehaltsabrechnung berät.

Logo von Friebe - Prinz + Partner Lüdenscheid, Experten für Lohnabrechnung und Gehaltsverwaltung in der Region.

Außenansicht der Kanzlei Friebe – Prinz + Partner in Lüdenscheid, Firmengebäude mit Eingangsbereich und Kanzleischild.

Der Autor

Kanzlei Friebe – Prinz + Partner mbB

Dieser Ratgeber wurde vom Team von Friebe - Prinz + Partner erstellt. Die Kanzlei mit Hauptsitz in Lüdenscheid berät seit 1973 mittelständische Unternehmen in allen Fragen der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung. Mit über 130 Mitarbeitern an fünf Standorten in Südwestfalen gehört Friebe - Prinz + Partner zu den führenden Kanzleien der Region. Ansprechpartner für Fragen rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Digitalisierung ist Martin Kantor LL.B. M.Sc., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Partner der Kanzlei.


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Quellennachweis:

  1. Finanzverwaltung NRW – Lohnsteuer-Außenprüfung
  2. Deutsche Rentenversicherung – Betriebsprüfung
  3. Bundeszentralamt für Steuern – Digitale Lohnschnittstelle (DLS)

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Fotos auf dieser Seite: Friebe - Prinz + Partner (Außenansicht der Kanzlei Friebe – Prinz + Partner in Lüdenscheid – Ihr kompetenter Ansprechpartner für Lohnabrechnung, Steuer und Wirtschaftsberatung.) | Marco2811 / Shutterstock.com (Auf einem Schreibtisch liegt ein Ordner mit der Beschriftung „Löhne und Gehälter“, dazu Taschenrechner, Stift und eine detaillierte Auflistung. Das Bild zeigt die Vorbereitung und Organisation einer Lohnabrechnung in Lüdenscheid, ideal für korrektes Gehaltsmanagement.) | Andrey Popov / Shutterstock.com (Eine junge Mitarbeiterin sitzt am Computer im Lohnbüro und erfasst sorgfältig Daten für die Erstellung der Lohnabrechnung. Das Bild vermittelt Professionalität, Genauigkeit und Organisation im Gehaltsmanagement und zeigt den digitalen Ablauf der Lohnabrechnung.) | Joachim Lechner / Shutterstock.com (Ein aufgeklappter Ordner mit der Beschriftung „Lohnabrechnung“ liegt auf einem Schreibtisch. Daneben eine Brille und geordnete Unterlagen. Das Bild vermittelt sorgfältige Organisation, Übersichtlichkeit und Genauigkeit bei der Bearbeitung von Lohnabrechnungen im Büroalltag.)

Redaktion: Kai Kruel